In den Fängen der Stasi (Folge 12)
In der vorausgegangenen Folge 11 stand der Brief, den Papst Benedikt XVI. Ende Mai an die Katholiken Chinas geschrieben hat, im Vordergrund. Der römische Pontifex würdigte jener, die ihre Treue zum Papst dadurch bekennen, dass sie sich dem Totalitätsanspruch der kommunistischen Partei widersetzen, und statt sich in der staatlich kontrollierten Patriotischen Vereinigung zu organisieren, die mit Priestern, Nonnen und Bischöfen den Korpus der „offiziellen“ Kirche bildet, Gemeinschaften „im Untergrund“ bilden. Wobei Benedikt auch den katholischen „Patrioten“ eine letzte Verbundenheit mit Rom nicht abspricht, zumal sich, nach Berichten aus der Volksrepublik China, immer mehr Priester, Gemeinden und auch Oberhirten zu dieser „Papsttreue“ bekennen.
Gleichwohl: Kaum war der Brief aus Rom in Peking eingetroffen und zunächst über diverse Kanäle verbreitet worden, insbesondere im Internet, folgten die Gegenmaßnahmen. Die Webseiten wurden auf behördliche Anweisung hin gelöscht, der neue Weihbischof von Peking ernannt; als künftiger Ortsordinarius und designierter Vorsitzender der, von Rom nicht anerkannten, Chinesischen Katholischen Bischofskonferenz von der Patriotischen Vereinigung bestimmt, mit dem Segen der Partei aber nicht des Papstes. Aus Rom war zu diesem Affront bisher keine Stellungnahme zu hören. Sollte sie erfolgt sein, dann nicht öffentlich. Bei allem Bemühen, den Graben zwischen den beiden katholischen „Teilkirchen“ eher einzuebnen statt zu vertiefen, im Interesse der von Rom stets Priorität eingeräumten inneren Einheit der Kirche, wird gerade an dieser Stelle die Hilflosigkeit der Kurie gegenüber der Staatsmacht deutlich. Von dem ersten Schlag nach dem Papstbrief noch nicht erholt, folgte der nächste: Ende Juli meldete die in den USA ansässige Kardinal-Kung-Stiftung (16), drei Priester der „Untergrundkirche“ seien in der Inneren Mongolei von „Polizisten in Zivil“ (also Geheimpolizei) verhaftet, ein vierter katholischer Geistlicher Anfang Juli 2007 den Behörden übergeben worden. Wer entgegen den Religionsgesetzen der Partei handelt gilt als Verfassungsfeind.
__(’weiterlesen »’)
