Mein Gewissen ist die Wahrheit (Folge 3)
Priester vor kommunistischen Tribunalen
Unter dem Datum vom 21. November 1950 reicht der Staatsprokurator in Prag eine das herrschende Regime entlarvende Anklageschrift beim Staatsgerichtshof ein: „z.Hd. des Herrn Senatsvorsitzenden“. Er erhebt Anklage, dass ThDr. Stanislav Zela, Weihbischof und Generalvikar der Erzdiözese Olmütz; Jan Opasek, Abt des Brevnover Benedikinerklosters; Th.Dr. Stanislaw Jarolimek, Abt des Prämonstratenserstiftes Strahov; ThDr. Josef Cihák, Prälat Erzdiakonus des Metropolitankapitels von St.Veit, Prag; ThDr. Otakar Svec, päpstlicher Prälat und Metropolitankanonikus von St. Veit; ThDr. Jaroslav Kulac, Direktor des Missionsverbandes der Geistlichkeit; ThDr. Antonin Mandl, Direktor; ThDr. Jan Boukal, erster Sekretär des Erzbistums Prag; Václav Mrtvy, Ordenspriester der Salesianerkongregation, „alle derzeit in Haft, sich des Verbrechens des Hochverrats, der Spionage und weiterer in der Anklageschrift geschilderten Verbrechen schuldig gemacht haben.“ Den „Beschuldigten Abt Opasek“ bezeichnet der Staatsanwalt als einen „der vertrautesten Agenten des Vatikans.“
Der Prozessverlauf im Verfahren gegen „Bischof Zela und Komplizen“ sowie das extreme Strafmaß entlarvten den politisch-propagandistischen Charakter der im stalinistischen Stil geführten Willkür-Justiz der 50er Jahre. Die Absicht war klar ersichtlich: Es sollten nicht nur einzelne Geistliche als Schwerkriminelle hingestellt, sondern der Klerus insgesamt, soweit er nicht kooperationswillig war, diskreditiert und die Ausschaltung der Kirche als „Feind der sozialistischen Idee“ legitimiert werden.
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