Archiv des MonatsApril, 2008

Mein Gewissen ist die Wahrheit (Folge 3)

Priester vor kommunistischen Tribunalen

Unter dem Datum vom 21. November 1950 reicht der Staatsprokurator in Prag eine das herrschende Regime entlarvende Anklageschrift beim Staatsgerichtshof ein: „z.Hd. des Herrn Senatsvorsitzenden“. Er erhebt Anklage, dass ThDr. Stanislav Zela, Weihbischof und Generalvikar der Erzdiözese Olmütz; Jan Opasek, Abt des Brevnover Benedikinerklosters; Th.Dr. Stanislaw Jarolimek, Abt des Prämonstratenserstiftes Strahov; ThDr. Josef Cihák, Prälat Erzdiakonus des Metropolitankapitels von St.Veit, Prag; ThDr. Otakar Svec, päpstlicher Prälat und Metropolitankanonikus von St. Veit; ThDr. Jaroslav Kulac, Direktor des Missionsverbandes der Geistlichkeit; ThDr. Antonin Mandl, Direktor; ThDr. Jan Boukal, erster Sekretär des Erzbistums Prag; Václav Mrtvy, Ordenspriester der Salesianerkongregation, „alle derzeit in Haft, sich des Verbrechens des Hochverrats, der Spionage und weiterer in der Anklageschrift geschilderten Verbrechen schuldig gemacht haben.“ Den „Beschuldigten Abt Opasek“ bezeichnet der Staatsanwalt als einen „der vertrautesten Agenten des Vatikans.“

Der Prozessverlauf im Verfahren gegen „Bischof Zela und Komplizen“ sowie das extreme Strafmaß entlarvten den politisch-propagandistischen Charakter der im stalinistischen Stil geführten Willkür-Justiz der 50er Jahre. Die Absicht war klar ersichtlich: Es sollten nicht nur einzelne Geistliche als Schwerkriminelle hingestellt, sondern der Klerus insgesamt, soweit er nicht kooperationswillig war, diskreditiert und die Ausschaltung der Kirche als „Feind der sozialistischen Idee“ legitimiert werden.

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Mein Gewissen ist die Wahrheit (Folge 2)

In Pilsen ein Park der Versöhnung

An einem regnerischen Montag Anfang Juli 2007 wurde der ehemalige Oberst Lubos Hruska (1) in Pilsen mit kirchlichem Segen und militärischen Ehren zu Grabe getragen, unter großer Anteilnahme der Bevölkerung, wie es bei Anlässen dieser Art heißt. Denn der Offizier – in der Traueranzeige mit knappen Worten als „tschechischer Soldat“ bezeichnet – war nach der politischen Wende nicht nur stadt- sondern auch landesweit bekannt geworden: als „Gefangener des kommunistischen Regimes“, der nach der politischen Wende sich nicht in Hassgefühlen und Rachegedanken erging, sondern den anderen Weg für die wieder freie Tschechoslowakei aufzeigte, als Initiator eines „Parks der Versöhnung“ in seiner Heimatstadt.

Zu der Trauerfeier waren mit den Angehörigen auch alte Weggefährten, sowie politische Prominenz aus Prag, so der Verteidigungsminister, und eine Anzahl höherrangiger Träger der neuen Uniform erschienen, manche vielleicht auch um zu demonstrieren, dass sie unbelastet sind. Das Requiem in der Bartholomäus-Kathedrale am Platz der Republik leitete der Pilsener Diözesanbischof Frantisek Radkovský. Die „Anteilnahme der Öffentlichkeit“ sollte nicht an der Zahl der Anwesenden bemessen werden. Wer sich an diesem ersten Arbeitstag der Woche freimachte, gehörte zu jenen, die – wenn sie dem Verstorbenen nicht persönlich nahe standen – so doch durch seine Leidensgeschichte aus der Zeit der Verfolgung mit ihm verbunden waren. Nicht wenige, ältere zumal, aus eigener Erfahrung.

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Mein Gewissen ist die Wahrheit (Folge 1)

Kirchenkampf unter dem Roten Stern

Mit Beiträgen über die Operationen von Geheimdiensten aus Ost und West gegen „Papst und Kirche“ bzw. in Verbindung mit dem Heiligen Stuhl, wurde die Reihe im Dezember vergangenen Jahres zunächst abgeschlossen. Die drei Themenkomplexe, die sowohl den Zeitraum des Zweiten Weltkrieges betreffen, als auch die 40-jährige Periode danach, allgemein als Kalter Krieg beschrieben, und sich vor allem auf Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR beziehen, liegen jetzt auch in PDF-Version vor. In einer vierten Staffel soll in der nächsten Zeit versucht werden, die Hintergründe des Kirchenkampfes in der ehemaligen kommunistischen Tschechoslowakei auszuleuchten.

Einleitend sei noch einmal rekapituliert: Die Angriffe der „sozialistischen Staatssicherheitsorgane“, gleich welchen Mitgliedsstaates des Warschauer Vertrages, die sich gegen die Kirche im eigenen Land und gegen den „Vatikan“ richteten, dürfen nicht auf eine spezifische ideologische Auseinandersetzung mit den Religionsgemeinschaften reduziert werden, sondern sollten im Kontext der gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen und schließlich auch militärischen Konfrontation im so genannten „Ost-West-Konflikt“ beurteilt werden.

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