Mein Gewissen ist die Wahrheit (Folge 8)
Priester vor kommunistischen Tribunalen
Als sich der Theologiestudent Karel S. verpflichtete, dem Geheimdienst StB nützlich zu sein, ging er offenbar davon aus, dass diese Entscheidung auch seiner eigenen Karriere förderlich sein werde: keine Schwierigkeiten beim Studium, Auslandsreisen, Aufenthalt in der Stadt der Städte seiner Kirche: dem ewigen Rom. Die Rechnung ging nicht auf. Am Ende landete er, dank dem Mitgefühl eines päpstlichen Botschafters als Sachbearbeiter am Schreibtisch einer Nuntiatur. Auch wenn Details, insbesondere die Identität der Personen betreffend, an dieser Stelle nicht dargelegt werden sollen – die äußeren Umstände entsprechen den vorliegenden Informationen zur Sache.
Aus dem Vorgang erschließen sich zwei Erkenntnisse über das Vorgehen der Sicherheitsorgane der kommunistischen Tschechoslowakei gegen die katholische Kirche: Kampf der Religion, insbesondere im eigenen Land; Bekämpfung des „politischen Katholizismus“ durch gezielte Maßnahmen gegen Papst und römische Kurie. Vor allem sollte die so genannte Ostpolitik des Vatikans diskriminiert werden. Dass es Differenzen über die Strategie gegenüber den Staaten des Ostblocks innerhalb der vatikanischen Führungsspitze gab, war auch dem Prager Geheimdienst bekannt. Ein vatikanischer Insider: ob Benelli (der Substitut / “Innenminister“) oder Casaroli (der vatikanische “Außenminister“) – „jeder hatte seine Strategie“. Und wohl auch seine Ambitionen, wäre hinzuzufügen. Giovanni Benelli, als Kardinal und Erzbischof von Florenz, galt immerhin als „papabili“ in den beiden Konklaven von 1978 – auch wenn dann andere gewählt wurden (Albino Luciani, resp. Karol Wojtyla).
Der direkte Zugang zu den Dikasterien (vatikanischen Behörden), um Informationen über die Entscheidungsebenen zu gewinnen, erwies sich auch für die Rozvedka, wie für andere östliche Spionagedienste, als schwierig. Zwar sollen etwa „Wanzen“ im Büro des vatikanischen „Außenministers“ und späteren Kardinalstaatsekretärs Agostino Casaroli installiert gewesen sein, wie der demokratische Innenminister Richard Sacher nach der politischen Wende mitteilte.
Spione im Pilgerkleid
Welche Ergebnisse diese Lauschaktion brachte, wurde bisher öffentlich nicht bekannt. Es lag also nahe, dass sich die „Kundschafter“ der Stasi an in Rom lebende Landsleute heranmachten. Der Kreis der in Frage kommenden Personen war schließlich umfangreich: Theologiestudenten, Priesteramtskandidaten, Kleriker in vatikanischen Diensten, Ordensangehörige und nicht zuletzt die große Zahl an Emigranten, Laien und Geistliche, bis hinauf zum Kardinal. Objekte der Ausforschung waren in diesem Fall diverse Seminare, Ordenszentralen, Kollegien, landsmannschaftliche Organisationen, sowohl in Rom wie im westlichen Ausland, namentlich in der Bundesrepublik Deutschland. (Sudentendeutsche Landsmannschaft, Ackermanngemeinde). Selbstredend, dass auch Touristen von „Landsleuten“ angesprochen wurden. Oder dass sich während einer Papstaudienz ein „Tourist“ einem in Rom lebenden tschechischen Priester, der folglich Italienisch verstand, „vertrauensvoll“ näherte. „Was hat der Heilige Vater gesagt?“ Solche Begegnungen hätten die eigene Wachsamkeit nur erhöht, sagt ein solchermaßen erfahrener tschechischer Römer. Man war vorsichtig. „Besser schweigen“, sagt er mit entsprechender Handbewegung zum Mund.
Kontakte mit dem Papst als Landesverrat
Mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung, um es mit heutigen Worten zu sagen, seit der konstantinischen Zeit, entwickelte die „römisch“-katholische Kirche neben ihrem petrinischen Leitungsamt zunehmen den säkularen Staaten vergleichbare Strukturen bis hin zu einer weltpolitischen Ordnungsmacht, bisweilen auch mit militärischen Mitteln (etwa in Zeiten des
Kirchenstaates) aber mehr doch als geistlich-moralische Autorität. Der „Vatikan“ sah sich in die internationale Staatengemeinschaft aufgenommen, erlangte den Status eines Völkerrechtssubjektes mit inzwischen diplomatischen Beziehungen zu über 170 Nationen und internationalen Organisationen (einschließlich der Vereinten Nationen).
Der Heilige Stuhl, nicht zu verwechseln mit dem „Staat der Vatikanstadt“ als Territorium mit dem Papstes als Souverän, schließt zwischenstaatliche Verträge und tritt internationalen Konventionen bei, sofern sich diese mit seiner Orientierung vereinbaren lassen. Dieser in der Welt der Glaubensgemeinschaften einzigartige Status hat immer wieder geradezu zwangsläufig nicht nur zu glaubensdogmatischen Konflikten geführt, sondern der Kirche auch im Säkularen sowohl Freunde wie Feinde eingebracht, häufig weniger religiös, als machtpolitisch motiviert. Siehe die „Türkenkriege“, die Wirren der Reformation, die 30 Jahre des europäischen Brandschatzens, der englisch-irische Konflikt (home rule is Rome rule). Wenn sich ideologisch begründete Diktaturen gegen Papst und Kirche stellten, steigerte sich diese Gegnerschaft bis zum Hass, scharf zu Tage tretend in den 12 Jahren des deutschen Nationalsozialismus und an Brutalität zunehmend in einigen Ländern des kommunistischen Machtmonopols, gipfelnd in dem Versuch, den christlichen Glauben zu liquidieren, in den Jahren der „stalinistischen“ Kirchenverfolgung in der Sowjetunion, wie in seinen Satelliten-Staaten.
Es genügte, als Bischof mit „Rom“ ständig Kontakt zu halten, was sozusagen zu den dienstlichen Obliegenheiten jedes Ordinarius zählt, um als „Spion des Papstes“ beschuldigt bzw. verdächtig zu werden. (Ähnlichen Schwierigkeiten sehen sich die „romtreuen“ Christen in der Volksrepublik China, die sich von der staatlich konzessionierten „Katholischen Patriotischen Vereinigung“ distanzieren, bis heute ausgesetzt).
„Kurzer Prozess“ mit Priestern
Als geradezu exemplarisch kann der „Prozess gegen die Vatikan-Agenten in der Tschechoslowakei. Bischof Zela und Komplizen“ gelten. Auf dieses Verfahren, das in vorausgegangenen Folgen bereits angesprochen wurde, soll unter dem vatikanischen Aspekt noch einmal eingegangen werden. Das Hauptverfahren vom 27. November bis 2. Dezember 1950 vor dem Staatsgerichtshof in Prag, Abteilung VII, wurde im Stil eines der in diesen Jahren üblichen politischen Schauprozesse durchgezogen, und – wie die Dauer zeigt, „kurzer Prozess“ mit den Angeklagten gemacht. Am Ende standen für die neun Angeklagten (Ordensgeistliche und Diözesanpriester in leitenden Funktionen) Strafen der „Freiheitsentziehung“ von zweimal 25 und 20 Jahren, je einmal 18, 17, 15 und 10 Jahren sowie einmal „auf Lebensdauer“.
Die Protokolle des Prozesses wurden im Februar 1951 veröffentlicht, herausgegeben vom tschechoslowakischen Innenministerium, das auch als Staatssicherheitsbehörde fungierte. Das Buch erschien in der „1. Auflage in einer Anzahl von 2100 Exemplaren“, gedruckt bei „Orbis Durckerei-Unternehmungen, Betrieb Nr. 1 in Prag XII, Stalinova 46. (1) Der Straßenname: „Nomen est omen“ kann man da nur sagen. Die Schrift wurde auch in deutscher Sprache verbreitet, inwieweit die vollständigen Wortlaute wiedergegeben wurden, lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
Allen Angeklagten waren auf geradezu groteske Weise beschuldigt worden, „sich des Verbrechens des Hochverrats, der Spionage und weiterer in der Anklageschrift geschilderter Verbrechen“ schuldig gemacht zu haben. Der Verlauf des Verfahrens ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Priester nur stellvertretend auf der Anklagebank saßen. Der Hauptangeklagte saß für die kommunistischen Richter in Rom: Papst Pius XII. Denn der Prozess sollte, begleitet von entsprechender Propaganda, in dieser Frühzeit der roten Machtergreifung an der Moldau mit der Kirche abrechnen. Dies lässt sich eindeutig schon aus den Anfangssätzen der Anklageschrift und den sie inspirierenden antikirchlichen Tenor lesen. Die Geschichte der Befreiungskämpfe der Völker der Tschechoslowakischen Republik (das Adjetkiv „sozialistisch“ fehlte zu diesem Zeitpunkt), beweise, „daß die hohe römisch-katholische Hierarchie stets auf der Seite von Unterdrückungsregimen und der Ausbeuterklasse“ gestanden habe, „gegen die das tschechische und slowakische Volk seinen Kampf um nationale und soziale Befreiung führte.“ .
Angeklagt: Der Vatikan
Dann folgt ein langes „Sündenregister“, wie es die Ankläger aus den angeblichen Aussagen der Angeklagten und eigenen Ansichten zusammengeschrieben haben. Es folgt ein zeitgeschichtlicher Rundumschlag, der die angebliche klerikale Fremdherrschaft belegen soll:
Das hört sich dann so an: „Der Vatikan, und stets unisono die tschechische und slowakische Kirchenhierarchie als Faktor der internationalen Politik; stets ein Pfeiler der Habsburger Monarchie; als Verbündete des reaktionärsten Teils der tschechoslowakischen Bourgeoisie im Kampf gegen die Arbeiterklasse; als direkter Unterstützer des Weltfaschismus; der destruktiven Politik der Henlein-Leute (womit die sudetendeutsche Bewegung gemeint ist) und der slowakischen faschistischen Volkspartei (ein Anspielung auf das von Hitlerdeutschland getragene Regime des katholischen Priesters Josef Tiso). So geht es weiter: der „verbrecherische Anteil“ der katholischen Kirche „an der Zerschlagung der Tschechoslowakischen Republik im Jahre 1938 und 1939“ (durch die Nazis), „und an deren späteren Schicksal“.
Während der Okkupation hätte die Kirchenhierarchie moralisch und politisch die verbrecherischen Ziele der faschistischen Mächte unterstützt, die „verbrecherische Besetzung des Grenzgebietes durch die faschistischen Okkupanten“ anerkannt. Die ausführliche Zitierung erst, wie sie in westlichen Publikationen eher selten ist, verdeutlicht, mit welcher Schärfe und Rücksichtslosigkeit der Angriff gegen Kirche und Religion geführt wurde, um das eigene Ziel, die Utopie eines besseren, menschenfreundlichen Gemeinwesens durchzusetzen, jetzt wo sie glaubten, die Zeit sei gekommen, „nach der Vernichtung der imperialistischen faschistischen Armeen durch die siegreiche Rote Armee“ und auf dem „Weg zum Sozialismus“ des werktätigen Volkes, „mit der Arbeiterklasse an der Spitze.“
Nur „der Vatikan und die hohe Kirchenhierarchie“ habe sich quergestellt, habe von „allem Anfang an einen feindseligen Standpunkt gegenüber der neuen volksdemokratischen Tschechoslowakei eingenommen.“ Sie hätten sich in ihrer „feindlichen Tätigkeit“ mit den gegenüber dem volksdemokratischen System feindlich eingestellten Kreisen verbunden, „mit den Resten der reaktionären Bougeoisie, die in einige politische Parteien der Nationalen Front vor dem Februar 1948 (gemeint ist die Machtergreifung der Kommunisten) eingedrungen“ sei und mit den „Verrätern, die während des Krieges mit dem Faschismus kollaboriert und sich ihrer Bestrafung durch die Flucht ins Ausland entzogen“ hätten. Das war Orginal-Ton in der schärfsten Phase des Kirchenkampfes während des Kalten Krieges. Das war mit sich überschlagender Stimme formuliert worden, „mit Schaum vor dem Mund.“ Die Prager Genossen wollten offenbar ganz vorn mit dabei sein, Musterknaben des Moskauer Vormundes. Historische Reminiszenzen, alte antikatholische Vorbehalte, nationalpolitische wie ethnische Elemente lieferten die Zutaten einer spezifischen Ausgangslage, die den Kommunismus in den böhmischen Ländern, und unter anderen Vorzeichen, in der Slowakei, ausmachten.
Wie schon gesagt: Unsichtbar, aber mit jedem Wort des Staatsprokurators sich abzeichnend, saß der Papst auf der kommunistischen Anklagebank, denn das Verhalten des tschechischen und slowakischen Klerus liege „in der Linie der feindlichen Politik des Vatikans, der nach der Zerschlagung des Nazismus und Faschismus, auf den er in seinem Kampfe gegen die Sowjetunion und die Fortschrittsbewegung der Welt seine Hoffung gesetzt hatte, ganz offen in die imperialistische antidemokratische Front und in die Dienste des amerikanischen Imperialismus trat.“
Absurde Vorwürfe – extreme Urteile
Den Benediktinerabt Jan Opasek (2) bezeichnete der Staatsanwalt „nach den zustandegebrachten Dokumenten“ als einen „der vertrautesten Agenten des Vatikans.“ Laut Aussageprotokoll – offenbar unter dem Zwang der Verhöre? – soll sich der Mönch „über seine Verhandlungen mit Papst Pius XII., die er im Jahre 1945 geführt hatte“, geäußert haben.
Dabei soll der Papst ihm zu verstehen gegeben haben, „daß wir im Kampfe gegen die Verwirklichung des Sozialismus auch auf dem Gebiet der tschechoslowakischen Republik nicht allein sein würden.“ Diese Andeutung, „obwohl die Unterredung mit dem Papst im November 1945 stattfand“, habe er, Opasek, erst später verstanden, „als die ersten Kampagnen von reaktionären Politikern gegen alle wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen der volksdemokratischen Regierung ins Werk gesetzt wurden, welches Vorgehen wir wirksam und offen unterstützten.“ Dies sei ihm erst während des Wahlkampfes im Jahre 1946 klar geworden, „als wir die gläubigen Katholiken gegen die Kommunistische Partei und zugunsten der reaktionären Kräfte der ehemaligen Volkspartei und der ehemaligen Demokratischen Partei der Slowakei beeinflussten.“ – Die Juristen unter dem Roten Stern und die Propagandazentrale bekamen den Stoff, den sie brauchte. Freislers Gerichtshof schickte Grüsse aus der Finsternis.
Im Fadenkreuz: die Prager Nuntiatur
Ein willkommenes Ziel der Attacken gegen den Vatikan bot in diesem Zusammenhang die im Rang einer Internuntiatur (3) noch tätige päpstliche Vertretung in Prag. Die vatikanische Botschaft galt als Spionagezentrale ersten Ranges, wenn man die Anklageschrift zugrunde legt. In der päpstlichen Vertretung seien die „Spionagenachrichten von Zirkeln der vatikanischen Katholischen Aktion“ eingegangen, von Ordenspriestern und Laien. Die „erlogenen verleumderischen Nachrichten, die hauptsächlich von einigen der Beschuldigten, unter ihnen Abt Opasek, geliefert worden seien, hätten „dann zu groben Angriffen des vatikanischen Rundfunks gegen das tschechische und slowakische Volk, seine Regierung und gegen das volksdemokratische System“ gedient. Opasek und andere Ordensvorsteher hätten „direkt an ihre höchsten Vorgesetzten in Rom Spionagenachrichten geliefert“. Diese Spionagenachrichten seien nicht nur dem Vatikan, sondern auch „unmittelbar den übrigen imperialistischen Spionagezentralen übermittelt“ worden, durch „Verbindung mit Agenten der Westmächte mit und ohne diplomatische Pässe.“ Wer mit einer solchen Anklage in kommunistischen Schauprozessen konfrontiert wurde, hatte allen Grund, zum Herrgott zu beten, dass er nicht am Galgen ende.
Der Anklagevertreter legte nach: „Nachdem alle verbrecherischen Aktionen, inspiriert vom Vatikan und durchgeführt von der hohen kirchlichen Hierarchie und den Beschuldigten als direkten Tätern fehlgeschlagen waren“, habe der Vatikan „zu neuen Formen des tückischen Kampfes gegen das volksdemokratische System in der Tschechoslowakei“ gegriffen. „Nach der Entlarvung der hervorragendsten Agenten des vatikanischen Spionagedienstes aus den Reihen der hohen kirchlichen Hierarchie“ sei der Vatikan zu dem „System der so genannten Fakultäten, d.h. Vollmachten zur Schaffung des neuen Destruktions- und Spionagenetzes“ übergegangen. Der Staatsanwalt spielt hier auf die geheimen Priester- und Bischofsweihen in der Tschechoslowakei in der Zeit der größten Kirchenverfolgung an. Vielfach handelte es sich dabei um verheiratete Männer, die unter dem Schutz der Familie, man könnte auch Deckmantel sagen, unauffällig die Seelsorge in ihren Gemeinden fortzuführen hofften. Ein Trugschluss. Die meisten hatte die Stasi im Visier. Nicht wenige gingen für ihr Glaubenszeugnis ins Gefängnis. Darüber jedoch mehr in einer der nächsten Folgen.
Der im Westen am meisten bekannte Fall ist die Verurteilung von Benediktinerabt Anastaz Opasek, dem Vorsteher des Stifts Brenov/Breunau vor den Toren Prags. Nach langem Leidensweg hinter Gefängnisgittern und im Exil konnte er nach der politischen Wende den Neubeginn in Brevnov miterleben. Auch für ihn und seine Mitbrüder sollte die jesuanische Zusage, wie sie in riesigen Lettern auf den Innen-Fries der Kuppel über der Confessio im Petersdom festgehalten wird, sich erfüllen: Tu es Petrus et super hanc petram ædificabo ecclesiam meam – et tibi dabo claves regni cælorum. Hinzuzufügen wäre aus diesem Zitat nach Matthäus: et portæ inferi non prævalebunt adversus eam. … und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.“
Fortsetzung folgt
Fußnoten:
1) Der Prozess gegen die Vatikan-Agenten in der Tschechoslowakei. Herausgegeben vom tschechoslowakischen Justizministerium. Prag 1951.
2) Jan Opasek (Ordensname Anastaz); 1913-1999. Benediktinermönch, Erzabt des Klosters Prag-Brevnov (Breunau), 1939 Prior des Klosters, dem ältesten böhmischen Männerkloster, 1947 Abt, 1949 verhaftet, 1950 Hochverratsprozess vor dem (kommunistischen) Staatsgerichtshof, lebenslange Freiheitsstrafe, 1960 amnestiert, 1969 nach Deutschland emigriert; gründet in der Benediktiner-Abtei Rohr (Niederbayern) eine tschechische Kommunität; Begegnungsstätte des tschechischen Exils und demzufolge unter Beobachtung der kommunistischen Spionage. Anfang 1990 Rückkehr nach Prag. Setzte sich für die tschechisch-deutsche Aussöhnung ein. Während eines Besuchs in Rohr im August 1999 im Alter von 86 Jahren gestorben.
3) Nuntius-Internuntius war 1946/1950 der Titularerzbischof Saverio Ritter. Nach den vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei und dem sog. Sechser-Ausschuss wurde er am 16. März 1950 in einer Note des Außenministeriums aufgefordert, innerhalb von drei Tagen das Land zu verlassen. Damit waren die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl zwar noch nicht formal, aber faktisch aufgehoben, direkte Kontakte der Ordinarien (Bischöfe) zum Vatikan unterbunden und nur noch über Mittelsleute möglich, allerdings mit der Gefahr der ständigen Überwachung durch die Stasi.
Als Internuntius wird ein päpstlicher Gesandter der zweiten Rangklasse bezeichnet; seine Akkreditierung erfolgt jedoch wie die des Nuntius oder Pronuntius beim jeweiligen Staatsoberhaupt. (nach „Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts. Verlag Friedrich Pustet. Regensburg 1979.